Sanierung von Sanitären Anlagen
Durch langen Gebrauch können Trinkwasserleitungen korrodieren, sich mit Ablagerungen zusetzen oder anderweitig schadhaft werden. Bei einer Modernisierung werden Trinkwasserleitungen im Allgemeinen ausgetauscht.
Wärmedämmung der Trinkwasserleitungen:
Trinkwasserleitungen müssen mit einer Wärmedämmung versehen werden. Bei Warmwasser- und Zirkulationsleitungen dient die Dämmung zum Verringern der Wärmeverluste, bei Kaltwasserleitungen zur Vermeidung von Kondensat an der Rohroberfläche.
Vorwandinstallation:
Sofern keine vorhandenen Schächte oder nicht mehr benötigte Kaminzüge benutzt werden können, bietet sich für den Einbau neuer Trinkwasserleitungen die Vorwandinstallation mit zusätzlicher Verkleidung als altbaugerechte Installationsmöglichkeit an. Anschlussleitungen von den Steigsträngen zu den Sanitärgegenständen werden vorzugsweise innerhalb einer Vorsatzschale verlegt. Im Bad dient diese Vorsatzschale zur Aufnahme des WC-Spülkastens und, im Bereich des Waschbeckens, als Ablage.
Die Lage vorhandener Abwasserleitungen und der Platzbedarf für neue Installationsschächte beeinflusst in der Altbaumodernisierung alle Grundrissüberlegungen ganzentscheidend. Es ist daher für eine erfolgreiche Altbaumodernisierung unabdingbar, vor Beginn der ersten Planungsschritte die Lage und den Erhaltungszustand vorhandener Abwasserleitungen und Schächte festzustellen und als Ausgangsgröße in alle Überlegungen zur Grundrissverbesserung einfließen zu lassen.
Soll ein Bad nachträglich für ältere oder bewegungseingeschränkte Personen umgebaut werden, bedeutet dies für den Planer häufig eine Herausforderung, denn oft schränken beispielsweise zu klein dimensionierte Bestandsbäder die barrierefreie Nutzbarkeit von vornherein ein.
Waschbecken, deren Siphons eine besonders geringe Höhe aufweisen oder nicht sichtbar in der Vorwandinstallation liegen, stellen in der Regel ausreichend Beinfreiraum für eine mögliche Unterfahrbarkeit sicher. Damit der Spiegel sowohl im Sitzen als auch im Stehen genutzt werden kann, sollte dieser kippbar in einer Höhe von mindestens einem Meter angebracht werden. Neben dem Waschtisch muss ein Handtuchhalter zugleich als Halte- und Stützgriff fungieren. Bei Toiletten beträgt die empfohlene Sitzhöhe für Rollstuhlfahrer 46 bis 48 cm und die Spülung muss im Sitzen mit der Hand oder dem Arm bedient werden können. Zusätzliche Halte- und Stützgriffe zum Hochklappen neben allen Sanitärgegenständen erleichtern die Benutzung und lassen sich bei ausreichendem Platz problemlos installieren. Hierbei ist auf ausreichend Stabilität zu achten. Als hilfreich kann sich sowohl bei Waschbecken als auch WCs eine mögliche Höhenverstellbarkeit erweisen.
Bei der Nachrüstung von Bädern sollten stufenlos begehbare Dusche eingebaut werden. Hier liegt der Wasserablauf auf gleicher Ebene mit dem Boden, sodass besondere Abdichtungen und eine Anpassung an das Bodenniveau erforderlich sind, um die Abwasserleitung mit dem notwendigen Gefälle an die Fallleitung anschließen zu können. Bei nachträglichem Einbau erfordert dies die genaue Kenntnis der vorhandenen Konstruktionshöhen. Benötigt werden Einbauhöhen zwischen 50 und 120 mm. Die Oberfläche der bodengleichen Dusche sollte, wie der Boden im gesamten Badezimmer, rutschhemmend ausgeführt sein. Seitlich an der Wand angebrachte Klappsitze ermöglichen, dass auch im Sitzen geduscht werden kann.
Wenn genügend Platz vorhanden ist, sollte auf den Erhalt oder den Austausch der Badewanne nicht verzichtet werden. Befindet sich das Bad im Erdgeschoss oder besteht aus anderen Gründen die Möglichkeit, die Badewanne tiefer in den Boden einzulassen, wird dadurch der altersgerechte und sichere Einstieg erleichtert.